Buchungsbedingungen

Mietbedingungen und allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Bellersen & Jacob GbR

§1 Der Mietvertrag über das Ferienhaus wird geschlossen durch Übersendung der Buchungsbestätigung (Angebot) sowie durch Überweisung der Anzahlung durch den Mieter (Annahme).

§2 Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 7 Tagen ab Bestätigung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen.

Der Restbetrag in Höhe von 70% des Gesamtreisepreises ist bis spätestens 7 Tage vor dem Mietbeginn ebenfalls auf das angegebene Konto zu überweisen. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.

§3 Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben.

§4 Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung durch die im Mietvertrag angegebene Anzahl Personen überlassen. Eine nicht genehmigte Untervermietung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 3-fachen Übernachtungspreis berechnet.

§5 Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne ein Nachmieter zu benennen, sind als  Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei
  • Rücktritt bis zum 8. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%
  • danach und bei Nichterscheinen 100 %

§6 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln

Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Große Möbel (Couchen, Betten) dürfen nicht verstellt werden. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 150,- Euro für den Einsatz eines Möbelpackers zu verlangen. Kleine Möbel (Stühle, Sessel) sind vor der Abreise an ihren ursprünglichen Standort zurückzustellen.

§7 Der Inhaber betreibt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.

Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
  • kein illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen oder Musik usw. durchführen.
  • Keine elektronischen Tauschbörsen nutzen

Der Gast stellt den Inhaber der Ferienhauses von sämtlichen Schäden und ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des Ferienhauses diesen Umstand hin.

§8 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§9 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.